Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39905
LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2011,39905)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2011,39905)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2011,39905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,39905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung des Vorgesetzten; Wahrnehmung berechtigter Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; StGB § 185; StGB § 193
    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung des Vorgesetzten; Wahrnehmung berechtigter Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kundgabe ehrverletzender Äußerungen und Beschwerderecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar (vgl. § 241 Abs. 2 BGB) und können eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 22, m. w. N., zitiert nach juris; Hessisches LAG 26. September 2007 - 3 Sa 637/07 - n. v.).

    Allerdings wird sie durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt und muss mit diesen in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 26 m. w. N., zitiert nach juris).

    Auch gehört die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Vertragspartei (§ 241 Abs. 2 BGB) zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BAG 24, November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 26, zitiert nach juris).

    Das Grundrecht wird regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung, Schmähung oder eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen darstellt (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 m. w. N., zitiert nach juris; BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - Rn. 50, 52, zitiert nach juris; BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 93, 266 (293 f)).

    Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung ausgeschlossen werden (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Zwar stellt die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit den vom Nationalsozialismus geförderten Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und eine Verhöhnung seiner Opfer dar (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Orientierungssatz 1, zitiert nach juris; BAG 09. August 1990 - 2 AZR 623/89 -).

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    In minderschweren Fällen kann eine außerordentliche Kündigung ungerechtfertigt sein und nur eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG in Betracht kommen (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - DB 2006, 1567 (1567)).

    Für die Bewertung ist ferner wesentlich, ob die Kritik an dem Arbeitgeber, dem Betrieb oder dem Vorgesetzten nur in der Betriebsöffentlichkeit oder der Anwesenheit betriebsfremder Personen erfolgt ist (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    In grobem Maß unsachlicher Angriff muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Arbeitnehmer können auch unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen, ggfs. auch überspitzt und polemisch äußern (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 48, zitiert nach juris).

    In minderschweren Fällen kann eine außerordentliche Kündigung ungerechtfertigt sein und nur eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG in Betracht kommen (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - DB 2006, 1567 (1567)).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    In grobem Maß unsachlicher Angriff muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Das Grundrecht wird regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung, Schmähung oder eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen darstellt (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 m. w. N., zitiert nach juris; BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - Rn. 50, 52, zitiert nach juris; BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 93, 266 (293 f)).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Zwar hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Zugang einer fristlosen Kündigung hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses gemäß § 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (seit BAG 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Das Grundrecht wird regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung, Schmähung oder eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen darstellt (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 m. w. N., zitiert nach juris; BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - Rn. 50, 52, zitiert nach juris; BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 93, 266 (293 f)).
  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Aus §§ 242, 241 Abs. 2 BGB kann sich während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergeben, wenn zu Gunsten des Arbeitnehmers ein triftiger Grund für dessen Erteilung besteht (vgl. Hessisches LAG 28. März 2003 - 12 SaGa 1744/02 - Rn. 25, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 513/84

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Dies ist dann der Fall, wenn infolge der weiteren Kündigung der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erneut in einem Maße ungewiss ist, wie vor Erlass des Urteils in dem ersten Kündigungsschutzprozess (BAG 21.01.1987 - 7 AZR 513/84 - Rn 24 zitiert nach juris).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der

  • LAG Köln, 16.01.1998 - 11 Sa 146/97

    Kündigung; fristlos; verhaltensbedingt; Beleidigung; ehrenrührige Behauptung;

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 687/78
  • LAG Hamm, 15.05.2012 - 19 Sa 1079/11

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Rechtsfolgen des Übergehens eines

    Da ein solcher Anspruch jedenfalls mit dem Ablauf der Kündigungsfrist entsteht, entfällt der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis spätestens zu diesem Zeitpunkt (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10 - Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht